Allgemeine Geschäftsbedingungen (für E-Shop)

JOHNNY SERVIS GmbH, UID Nr.: ATU69274359, mit Sitz in Johann Strauß-Gasse 4/2/1, 1040 Wien

für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen über einen Online-Shop in https://go1.johnnyservis.at.

1. Einleitende Bestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "Geschäftsbedingungen" genannt) der Gesellschaft JOHNNY SERVIS GmbH. (im Folgenden "Verkäufer" genannt) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die sich im Zusammenhang mit oder auf der Grundlage eines Kaufvertrags oder Mietvertrags (im Folgenden "Vertrag") ergeben, der zwischen dem Verkäufer und einer anderen Person (im Folgenden "Käufer" genannt) über den Online-Shop des Verkäufers abgeschlossen wird. Der E-Shop wird vom Verkäufer auf einer Website betrieben, die sich unter der Internetadresse https://go1.johnnyservis.at.

1.2. Wenn im Text der Geschäftsbedingungen angegeben ist, dass sie für Fälle gelten, in denen der Käufer Verbraucher ist, gelten sie insoweit nicht für Fälle, in denen die Person, die beabsichtigt, Waren vom Verkäufer zu kaufen/zu leasen, eine juristische Person oder eine Person ist, die bei der Bestellung von Waren/Dienstleistungen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit oder in selbständiger Ausübung ihres Berufs handelt.

1.3. Von den Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen können im Kaufvertrag vereinbart werden. Abweichende Regelungen im Kaufvertrag haben Vorrang vor den Bestimmungen der AGB.

2. Benutzerkonto

2.1. Auf der Grundlage der Registrierung des Käufers auf der Website kann der Käufer auf deren Benutzeroberfläche zugreifen. Über seine Benutzeroberfläche kann der Käufer Bestellungen von Waren aufgeben (im Folgenden "Benutzerkonto" genannt). Wenn die Weboberfläche des Shops es zulässt, kann der Käufer Waren auch ohne Registrierung direkt über die Weboberfläche des Shops bestellen.

2.2. Bei der Registrierung auf der Website und der Bestellung von Waren ist der Käufer verpflichtet, alle Angaben korrekt und wahrheitsgemäß zu machen. Der Käufer ist verpflichtet, die im Benutzerkonto angegebenen Daten im Falle von Änderungen zu aktualisieren. Die vom Käufer im Benutzerkonto und bei der Bestellung der Ware angegebenen Daten werden vom Verkäufer als korrekt angesehen.

2.3. Der Zugang zum Benutzerkonto ist durch einen Benutzernamen und ein Passwort gesichert. Der Käufer ist verpflichtet, die für den Zugang zu seinem Benutzerkonto erforderlichen Informationen vertraulich zu behandeln.

2.4. Der Käufer ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung des Benutzerkontos zu gestatten.

2.5. Der Verkäufer kann das Benutzerkonto kündigen, insbesondere wenn der Käufer sein Benutzerkonto länger als 12 Monate nicht nutzt oder wenn der Käufer gegen seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag (einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) verstößt.

2.6. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass das Benutzerkonto möglicherweise nicht ständig verfügbar ist, insbesondere im Hinblick auf die notwendige Wartung der Hard- und Software des Verkäufers oder die notwendige Wartung der Hard- und Softwareausstattung Dritter.

3. Abschluss des Kaufvertrages

3.1. Jede Präsentation von Waren, die in der Webschnittstelle des Shops platziert sind, hat informativen Charakter und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, einen Kaufvertrag über diese Waren abzuschließen.

3.2. Die Webschnittstelle des Shops enthält Informationen über die Waren, einschließlich der Preise der einzelnen Waren. Die Warenpreise enthalten die Mehrwertsteuer und alle damit verbundenen Gebühren. Die Preise der Waren bleiben für die Zeit gültig, in der sie in der Weboberfläche des Shops angezeigt werden. Diese Bestimmung schränkt die Möglichkeit des Verkäufers nicht ein, einen Kaufvertrag zu individuell ausgehandelten Bedingungen abzuschließen.

3.4. Um Waren zu bestellen, füllt der Käufer das Bestellformular in der Webschnittstelle des Shops aus. Das Bestellformular enthält insbesondere Informationen über:

  • 3.4.1. bestellte Ware (bestellte Ware wird vom Käufer in den elektronischen Warenkorb der Webschnittstelle des Shops "eingefügt"),
  • 3.4.2. die Zahlungsweise des Kaufpreises der Ware, Informationen über die gewünschte Art der Lieferung der bestellten Ware und
  • 3.4.3. Informationen über die Kosten, die mit der Lieferung von Waren verbunden sind (im Folgenden zusammenfassend als "Bestellung" bezeichnet).

3.5. Vor dem Absenden der Bestellung an den Verkäufer ist der Käufer berechtigt, die vom Käufer in die Bestellung eingegebenen Daten zu überprüfen und zu ändern, auch im Hinblick auf die Fähigkeit des Käufers, Fehler bei der Eingabe von Daten in die Bestellung zu erkennen und zu korrigieren. Der Käufer sendet die Bestellung an den Verkäufer, indem er auf den Button "Jetzt bezahlen" klickt. Die in der Bestellung gemachten Angaben werden vom Verkäufer als korrekt erachtet.

3.6. Das Absenden einer Bestellung gilt als eine Handlung des Käufers, die die bestellte Ware, den Kaufpreis, die Person des Käufers, die Zahlungsweise des Kaufpreises zweifelsfrei identifiziert und ein verbindlicher Entwurf des Kaufvertrags für die Vertragsparteien ist. Voraussetzung für die Gültigkeit der Bestellung ist das Ausfüllen aller Pflichtangaben im Bestellformular, das Kennenlernen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website und die Bestätigung des Käufers, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat oder dass er den Beginn der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist verlangt.

3.7. Unmittelbar nach Erhalt der Bestellung bestätigt der Verkäufer dem Käufer den Eingang per E-Mail an die in der Benutzeroberfläche oder in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse des Käufers (im Folgenden "E-Mail-Adresse des Käufers").

3.8. Je nach Art der Bestellung (Warenmenge, Höhe des Kaufpreises, voraussichtliche Transportkosten) ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, vom Käufer eine zusätzliche Auftragsbestätigung (z.B. schriftlich oder telefonisch) zu verlangen.

3.9. Ein Kaufvertragsentwurf in Form einer Bestellung ist fünfzehn Tage gültig.

3.10. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt durch die Zustellung der Annahme der Bestellung (Annahme) zustande, die vom Verkäufer an den Käufer per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Käufers gesendet wird. Bei der Erbringung von Dienstleistungen hat der Verkäufer bei der Auftragsannahme insbesondere die Bezeichnung des Leistungsgegenstandes, dessen Umfang, Qualität, Preis für die Leistungserbringung und das Datum ihrer Erbringung anzugeben.

3.11. Für den Fall, dass der Verkäufer eine der in der Bestellung genannten Anforderungen nicht erfüllen kann, sendet der Verkäufer dem Käufer ein geändertes Angebot an die E-Mail-Adresse des Käufers, in dem die möglichen Varianten der Bestellung angegeben sind, und bittet den Käufer um seine Meinung.

3.12. Das geänderte Angebot gilt als neuer Entwurf des Kaufvertrags und der Kaufvertrag kommt in diesem Fall erst mit der Annahme durch den Käufer per E-Mail zustande.

3.13. Die spezifischen Rechte und Pflichten, die sich aus dem abgeschlossenen Kauf-/Pachtvertrag ergeben, sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers näher geregelt, die unten oder auf der Website www.johnnyservis.at abrufbar sind.

3.14. Der Käufer stimmt der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln beim Abschluss des Kaufvertrags zu. Die Kosten, die dem Käufer bei der Nutzung der Fernkommunikationsmittel im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags entstehen (Kosten für die Internetverbindung, Kosten für Telefongespräche), trägt der Käufer selbst, und diese Kosten weichen nicht vom Basistarif ab.

4. Warenpreis und Zahlungsbedingungen

4.1. Der Käufer kann den Preis der Ware und alle Kosten, die mit der Lieferung der Ware im Rahmen des Kaufvertrags verbunden sind, auf folgende Weise an den Verkäufer zahlen:

  • 4.1.1. per Überweisung auf das bei der Gesellschaft geführte Konto des Verkäufers (im Folgenden als "Verkäuferkonto" bezeichnet);
  • 4.1.2. bargeldlos über das Zahlungssystem;
  • 4.1.3. per Kreditkarte;

4.2. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer neben dem Kaufpreis auch die mit der Verpackung und Lieferung der Ware verbundenen Kosten in vereinbarter Höhe zu zahlen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, umfasst der Kaufpreis auch die mit der Lieferung der Ware verbundenen Kosten.

4.3. Die bargeldlose Zahlung per Überweisung auf das Konto des Verkäufers ist nur für ausgewählte Kunden auf Grundlage eines Vertragsverhältnisses möglich.

4.4. Der Verkäufer ist berechtigt, insbesondere wenn der Käufer die Bestellung nicht bestätigt (Artikel 3.8), die Zahlung des vollen Kaufpreises zu verlangen, bevor die Ware an den Käufer versandt wird.

4.5. Eventuelle Rabatte auf den Warenpreis, die der Verkäufer dem Käufer gewährt, können nicht kombiniert werden.

4.6. Wenn es in den Geschäftsbeziehungen üblich ist oder wenn es durch allgemein verbindliche Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist, stellt der Verkäufer dem Käufer einen Steuerbeleg – eine Rechnung – über die auf der Grundlage des Kaufvertrags geleisteten Zahlungen aus. Der Verkäufer ist ein Zahler der Mehrwertsteuer. Steuerbeleg – die Rechnung wird vom Verkäufer nach der Zahlung des Warenpreises an den Käufer ausgestellt und in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse des Käufers gesendet.

5. Rücktritt vom Vertrag, wenn der Käufer Verbraucher ist

5.1. Der Käufer, der ein Verbraucher ist, nimmt zur Kenntnis, dass es nicht möglich ist, vom Kaufvertrag zurückzutreten:

  • 5.1.1. bei der Lieferung von Waren, deren Preis unabhängig vom Willen des Verkäufers von den Schwankungen des Finanzmarktes abhängt und die während der Widerrufsfrist auftreten können,
  • 5.1.2. bei der Lieferung von Waren, die an die Bedürfnisse des Käufers oder an seine persönlichen Bedürfnisse angepasst wurden
  • 5.1.3. bei der Lieferung von Waren in versiegelten Verpackungen, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, nachdem der Käufer dagegen verstoßen hat,
  • 5.1.4. über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn diese vollständig erbracht wurden und mit der Erbringung von Dienstleistungen mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Käufers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde.

5.2. Sofern es sich nicht um einen Fall im Sinne von Artikel 5.1 oder einen anderen Fall handelt, in dem der Kaufvertrag nicht widerrufen werden kann, hat der Käufer, der Verbraucher, das Recht, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Ware vom Kaufvertrag zurückzutreten, wobei diese Frist ab dem Datum des Erhalts der letzten Warenlieferung läuft, wenn der Kaufvertrag mehrere Warenarten oder die Lieferung mehrerer Teile zum Gegenstand hat. Der Rücktritt vom Kaufvertrag muss dem Verkäufer innerhalb der im vorstehenden Satz genannten Frist mitgeteilt werden.

5.3. Um vom Kaufvertrag zurückzutreten, kann der Käufer, der Verbraucher ist, das vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Musterformular verwenden, das einen Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bildet. Der Rücktritt vom Kaufvertrag kann vom Käufer unter anderem an die Adresse des Geschäfts oder des Sitzes des Verkäufers gesendet werden. Die Bestimmungen von Artikel 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung von Auszahlungen.

5.4. Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag gemäß Artikel 5.2 der Geschäftsbedingungen wird der Kaufvertrag von Anfang an aufgelöst. Die Waren müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zustellung des Widerrufs an den Verkäufer an den Verkäufer zurückgesandt werden. Tritt der Käufer vom Kaufvertrag zurück, trägt der Käufer die mit der Rücksendung der Ware an den Verkäufer verbundenen Kosten, auch wenn die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem üblichen Postweg zurückgesandt werden kann.

5.5. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag gemäß Artikel 5.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstattet der Verkäufer die vom Käufer erhaltenen Gelder innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag auf die gleiche Weise, wie der Verkäufer sie vom Käufer erhalten hat. Der Verkäufer ist auch berechtigt, die vom Käufer erbrachte Leistung bei Rückgabe der Ware an den Käufer oder auf andere Weise zurückzugeben, wenn der Käufer damit einverstanden ist und dem Käufer hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Wenn der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die erhaltenen Gelder an den Käufer zurückzugeben, bevor der Käufer die Ware an den Käufer zurückgibt oder nachweist, dass die Ware an den Verkäufer gesendet wurde.

5.6. Der Verkäufer ist berechtigt, den Anspruch auf Ersatz des an der Ware verursachten Schadens einseitig mit dem Anspruch des Käufers auf Rückerstattung des Kaufpreises zu verrechnen.

5.7. Bis zur Übernahme der Ware durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, jederzeit vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ist die Verpflichtung des Verkäufers die Erbringung von Dienstleistungen, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, bis der Käufer sich bereit erklärt, mit der Erbringung der Dienstleistungen zu beginnen. In einem solchen Fall wird der Verkäufer den Kaufpreis unverzüglich per Überweisung auf das vom Käufer angegebene Konto an den Käufer zurückerstatten.

5.8. Wenn dem Käufer ein Geschenk zusammen mit der Ware zur Verfügung gestellt wird, wird der Schenkungsvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unter der Bedingung abgeschlossen, dass im Falle des Rücktritts des Käufers vom Kaufvertrag der Schenkungsvertrag in Bezug auf dieses Geschenk nicht mehr wirksam ist und der Käufer verpflichtet ist, das Geschenk zusammen mit der Ware an den Verkäufer zurückzugeben.

6. Transport und Lieferung von Waren

6.1. Für den Fall, dass die Transportart auf der Grundlage eines besonderen Wunsches des Käufers vereinbart wird, trägt der Käufer das Risiko und alle zusätzlichen Kosten, die mit dieser Transportart verbunden sind.

6.2. Wenn der Verkäufer nach dem Kaufvertrag verpflichtet ist, die Ware an den vom Käufer in der Bestellung angegebenen Ort zu liefern, ist der Käufer verpflichtet, die Ware bei der Lieferung zu übernehmen. Der Käufer kann eine andere Person mit der Übernahme beauftragen. Die bevollmächtigte Person muss die Identifikationsdaten der Bestellung kennen.

6.3. Für den Fall, dass die Ware aus Gründen des Käufers wiederholt oder anders als in der Bestellung angegeben geliefert werden muss, ist der Käufer verpflichtet, die mit der wiederholten Lieferung der Ware verbundenen Kosten oder die mit einer anderen Lieferart verbundenen Kosten zu tragen.

7. Rechte aus mangelhafter Leistung

7.1. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf die Rechte aus mangelhafter Leistung richten sich nach den einschlägigen allgemein verbindlichen Vorschriften.

7.2. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer, der Verbraucher ist, dafür, dass die Ware bei Erhalt frei von Mängeln ist. Insbesondere haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer, dass zum Zeitpunkt des Erhalts der Ware durch den Käufer:

  • 7.2.1. die Ware die von den Parteien vereinbarten Eigenschaften aufweist und, falls keine Vereinbarung getroffen wurde, solche Eigenschaften aufweist, die der Verkäufer oder Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer in Bezug auf die Art der Ware und auf der Grundlage der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet hat,
  • 7.2.2. die Ware für den vom Verkäufer angegebenen Verwendungszweck geeignet ist oder für den die Ware dieser Art üblicherweise verwendet wird,
  • 7.2.3. die Beschaffenheit oder Leistung der Ware dem vereinbarten Muster oder der vereinbarten Schablone entspricht, wenn die Beschaffenheit oder Ausführung nach dem vereinbarten Muster oder der vereinbarten Schablone bestimmt wurde,
  • 7.2.4. die Waren in einer angemessenen Menge, einem angemessenen Maß oder einem angemessenen Gewicht vorliegen und
  • 7.2.5. Die Ware entspricht den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften.
  • 7.2.6. Die Farbe des Produkts im Produktblatt dient nur zur Veranschaulichung, und die Lieferung einer anderen Farbe gilt nicht als mangelhafte Leistung.

7.3. Die Bestimmungen in Artikel 7.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Waren, die zu einem niedrigeren Preis verkauft werden, für einen Mangel, für den ein niedrigerer Preis vereinbart wurde, für die Abnutzung der Ware, die durch ihren gewöhnlichen Gebrauch verursacht wurde, für einen Mangel, der dem Grad der Nutzung oder Abnutzung der Ware bei Erhalt durch den Käufer entspricht, oder wenn sie sich aus der Art der Ware ergibt.

7.4. Beim Verkauf von Waren an einen Verbraucher gilt, wenn der Mangel innerhalb eines Jahres nach Erhalt erkennbar ist, die Ware bei Erhalt als mangelhaft, es sei denn, die Art der Sache oder des Mangels schließt dies aus. Der Käufer, der Verbraucher ist, kann einen Mangel, der an der Sache auftritt, innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt reklamieren.

7.5. Der Käufer hat die Rechte, die sich aus der mangelhaften Erfüllung ergeben, gegenüber dem Verkäufer an der Adresse seiner Niederlassung geltend zu machen, wo es möglich ist, die Reklamation in Bezug auf das Sortiment der verkauften Waren zu erhalten, oder am Sitz oder Geschäftssitz. Als Zeitpunkt der Einreichung der Reklamation gilt der Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer die reklamierte Ware vom Käufer erhalten hat, und im Falle des Käufers als Verbraucher der Zeitpunkt der Zustellung der Reklamation an den Verkäufer.

7.6. Weitere Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Mängelhaftung des Verkäufers und dem Kundendienst/der Vermietung sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

8. Sonstige Rechte und Pflichten der Parteien

8.1. Die außergerichtliche Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden erfolgt durch den Verkäufer über eine elektronische Adresse. 8.2 Im Falle einer Streitigkeit zwischen dem Käufer als Verbraucher und dem Verkäufer, die nicht einvernehmlich beigelegt werden konnte, hat der Käufer als Verbraucher das Recht, einen Vorschlag zur außergerichtlichen Beilegung einer solchen Streitigkeit bei der zuständigen Organisation des Landes einzureichen.

8.2. Der Verkäufer ist berechtigt, Waren aufgrund einer Gewerbeberechtigung zu verkaufen. Die gewerbliche Überprüfung wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit von der zuständigen Gewerbebehörde durchgeführt. Die Aufsicht über den Schutz personenbezogener Daten liegt im Zuständigkeitsbereich des Datenschutzamtes.

8.3. Der Käufer übernimmt hiermit das Risiko einer Änderung der Umstände im Sinne des entsprechenden Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

9. Schutz personenbezogener Daten

9.1. Der Schutz der personenbezogenen Daten des Käufers, der eine natürliche Person ist, wird durch das Gesetz Nr. 110/2019 Slg., über die Verarbeitung personenbezogener Daten, in der Fassung späterer Vorschriften, gewährleistet.

9.2. Der Käufer stimmt der Verarbeitung der folgenden personenbezogenen Daten zu: Vor- und Nachname, Wohnadresse, Identifikationsnummer, Steueridentifikationsnummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und (im Folgenden zusammenfassend als "personenbezogene Daten" bezeichnet).

9.3. Der Käufer stimmt der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verkäufer zu, insbesondere zum Zwecke der Ausübung der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag und zum Zwecke der Führung des Benutzerkontos. Sofern der Käufer keine andere Option wählt, stimmt der Käufer der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verkäufer auch zum Zwecke der Zusendung von Informationen und kommerziellen Mitteilungen an den Käufer zu. Die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten in ihrer Gesamtheit gemäß diesem Artikel ist keine Bedingung, die für sich genommen den Abschluss eines Kaufvertrags unmöglich machen würde.

9.4. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, seine personenbezogenen Daten (bei der Registrierung, in seinem Benutzerkonto, bei der Bestellung über die Webschnittstelle des Shops) korrekt und wahrheitsgemäß anzugeben und dass er verpflichtet ist, den Verkäufer unverzüglich über jede Änderung seiner personenbezogenen Daten zu informieren.

9.5. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Käufers unterliegt ferner den Grundsätzen der Verarbeitung personenbezogener Daten, die auf der Website des Verkäufers veröffentlicht sind

https://go1.johnnyservis.at/datenschutzrichtlinie

9.6. Der Käufer bestätigt, dass die angegebenen personenbezogenen Daten korrekt sind und dass er darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine freiwillige Bereitstellung personenbezogener Daten handelt.

10. Versenden von kommerziellen Mitteilungen und Speichern von Cookies

10.1. Der Käufer stimmt der Zusendung von Informationen über die Waren, Dienstleistungen oder Geschäfte des Verkäufers an die E-Mail-Adresse des Käufers zu und stimmt auch der Zusendung von kommerziellen Mitteilungen durch den Verkäufer an die E-Mail-Adresse des Käufers zu.

11. Lieferung

11.1. Mitteilungen über die Beziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, insbesondere über den Rücktritt vom Kaufvertrag, müssen per Post in Form eines Einschreibens oder an eine Datenbox zugestellt werden, sofern im Kaufvertrag nichts anderes bestimmt ist. Mitteilungen werden an die jeweilige Kontaktadresse der Gegenpartei zugestellt und gelten zum Zeitpunkt ihrer Zustellung durch den Postbetreiber als zugestellt und wirksam, mit Ausnahme einer Rücktrittserklärung des Käufers, in diesem Fall ist der Widerruf wirksam, wenn die Mitteilung vom Käufer innerhalb der Widerrufsfrist abgesendet wird.

11.2. Eine Benachrichtigung gilt auch dann als zugestellt, wenn der Empfänger die Annahme verweigert hat, die nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist abgeholt oder als unzustellbar zurückgeschickt wurde oder wenn sich die bevollmächtigte Person nicht innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Zustellung des Dokuments in die Datenbox eingeloggt hat.

11.3. Die Parteien können sich gegenseitig regelmäßige Korrespondenz per E-Mail an die im Benutzerkonto des Käufers angegebene oder vom Käufer in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse oder an die auf der Website des Verkäufers angegebene Adresse senden.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Enthält die durch den Kaufvertrag begründete Beziehung ein internationales (ausländisches) Element, vereinbaren die Parteien, dass die Beziehung österreichischem Recht unterliegt. Dies gilt unbeschadet der Rechte des Verbrauchers nach allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften.

12.2. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, so wird die ungültige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt, deren Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Änderungen und Ergänzungen des Kaufvertrages oder der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

12.3. Der Kaufvertrag einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird vom Verkäufer in elektronischer Form archiviert und ist nicht zugänglich.

12.4. Der Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Musterformular für den Rücktritt vom Kaufvertrag.

12.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 1.1.2024 gültig und bleiben in Kraft, bis sie vom Vermieter geändert oder ersetzt werden.

12.6. Kontaktdaten des Verkäufers:

JOHNNY SERVIS GmbH
Johann Strauß-Gasse 4/2/1
1040 Wien
UID Nr.: ATU69274359

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
+43 316 395130

 

 

Anlage Nr. 1 - Widerrufsformular

(Füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es nur zurück, wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen)

 

Rücktritt vom Vertrag

Adressat:

JOHNNY SERVIS GmbH
Johann Strauß-Gasse 4/2/1
1040 Wien
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Hiermit widerrufe ich*) den Vertrag über die Überlassung dieser Waren*)/über die Erbringung dieser Dienstleistungen*)

 

 

 

Bestelldatum*)/Eingangsdatum*)

 

 

Vor- und Nachname des/der Verbraucher(s):

 

 

Anschrift des/der Verbraucher(s):

 

 

Datum und Ort:

 

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur wenn dieses Formular auf einem Dokument übermittelt wird):

 

 

*) Löschen oder ergänzen Sie die Daten entsprechend.

 

 

Anlage Nr. 2 - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Verträge, die ab dem 1.1.2024 abgeschlossen wurden

Der Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, JOHNNY SERVIS GmbH (im Folgenden "Vermieter" oder "Verkäufer" genannt) und des Kunden (im Folgenden "Mieter" oder "Käufer" genannt).

2. Gegenstand der Vermietung oder des Verkaufs können mobile Toiletten, Sanitäranlagen, deren Teile und Zubehör, Sanitäranhänger und Zubehör, verschiedene Arten von Umzäunungen, Absperrungen und Zubehör, mobile Wohncontainer, Lagercontainer und andere Arten von Containern, Zelte und Partyservice oder ein anderes Assortment sein (im Folgenden als "Gegenstand der Vermietung" oder "Gegenstand des Verkaufs" bezeichnet).

Vermietung – Gemeinsame Bestimmungen

2. Rechte und Pflichten des Mieters

2.1. Der Mieter hat dem Vermieter eine ordnungsgemäße Mitwirkung zu gewähren, um dem Vermieter die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung seiner Verpflichtungen, d.h. insbesondere die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung seiner mietvertraglichen Verpflichtungen zu ermöglichen. Der Mieter hat diese Verpflichtungen auf eigene Kosten sicherzustellen.

2.2. Der Mieter hat dem Vermieter alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die erfolgreiche Durchführung der Arbeiten erforderlich sind.

2.3. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bestimmungsgemäß zu nutzen.

2.4. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand einer anderen Person zur Nutzung zu überlassen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung durch den Mieter hat der Vermieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Mietgegenstandes nebst einer Vertragsstrafe in Höhe von 70 % des Mietpreises der vereinbarten Leistungen zu verlangen. Der Anspruch des Vermieters auf die volle Höhe des Mietzinses bleibt hiervon unberührt. In einem solchen Fall wird der Vermieter den Mieter schriftlich über den Termin der Demontage des Mietgegenstandes informieren. Die Vertragsstrafe ist vom Mieter auf das angegebene Konto des Vermieters zu zahlen und beträgt 10 Werktage ab dem Datum der Zustellung der schriftlichen Mitteilung über die Demontage des Mietgegenstandes.

2.5. Der Mieter hat dem Vermieter und gegebenenfalls seinen Auftragnehmern einen ordnungsgemäßen Zugang zu dem Ort zu gewähren, an dem die Montage, der Abbau und alle sonstigen vom Vermieter durchgeführten Tätigkeiten durchgeführt werden sollen. Der Mieter erklärt ehrenwörtlich, dass er für die Dauer des Vertrages der berechtigte Nutzer der Räumlichkeiten ist, auf denen die Leistungen im Rahmen dieses Vertrages erbracht werden sollen.

2.6. Der Mieter hat alle Genehmigungen einzuholen, die für die Einfahrt von Transportmitteln und anderen technischen Einrichtungen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, an den Ort der Leistungserbringung sowie alle Genehmigungen zu beschaffen, die für die Unterbringung des Mietgegenstandes an diesem Ort erforderlich sind, wo die Dienstleistungen erbracht werden.

2.7. Für den Fall, dass der Mietgegenstand auf einem Grundstück platziert wird, das nicht im Eigentum des Mieters steht, oder auf einem Grundstück, zu dem der einzige Zugang über ein Grundstück oder Gebäude besteht, das nicht im Eigentum des Mieters steht, ist der Mieter verpflichtet, die vorherige Zustimmung des Eigentümers einzuholen, um dem Vermieter Zugang zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags durch den Vermieter zu gewähren.

2.8. Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Einstellen des Mietgegenstandes die Zustimmung der zuständigen staatlichen Verwaltungsorgane einzuholen. Besonders Der Mieter ist verpflichtet, die Zustimmung der Baubehörde mit dem Standort des Gebäudes einzuholen.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der auf seinen Wunsch hin gestellte Mietgegenstand mit vorheriger Zustimmung der Baubehörde oder anderer staatlicher Verwaltungsorgane an einem Ort untergebracht wird. Erteilt die Baubehörde keine vorherige Zustimmung zum Standort des Mietgegenstandes oder verstößt die Platzierung des Mietgegenstandes sogar gegen bauliche, hygienische, sicherheitstechnische oder andere allgemein verbindliche Vorschriften, so trägt der Mieter gegenüber diesen zuständigen staatlichen Behörden die Verantwortung für die Verletzung seiner Pflichten als Mieter. Sollten die staatlichen Behörden dennoch eine Sanktion gegen den Vermieter wegen der Platzierung des Mietgegenstandes verhängen, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den entstandenen Schaden zu ersetzen.

2.9. Der Vermieter und der Eigentümer des Mietgegenstandes haben das Recht, den Zustand und die Lage des Mietgegenstandes jederzeit zu überprüfen. Der Mieter erklärt sich ferner damit einverstanden, dass der Vertreter des Vermieters und der Eigentümer des Mietgegenstandes das Gebäude, in dem sich der Mietgegenstand befindet, zum Zwecke seiner Besichtigung betreten.

2.10. Dem Mieter ist es nicht gestattet, die gemieteten Räumlichkeiten ohne Zustimmung des Vermieters zu bewegen. Im Falle einer Verlagerung des Mietgegenstandes ohne Zustimmung und Beteiligung des Vermieters ist der Vermieter nicht verantwortlich für die Nichtausführung oder schlechte Qualität der erbrachten Dienstleistungen.

2.11. Der Mieter ist verpflichtet, einen freien und befahrbaren Zugang zum Mietgegenstand (für die Durchfahrt eines LKW mit einem Anhänger über 3,5 Tonnen) aufrechtzuerhalten, damit der Vermieter Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags erbringen kann.

2.12. Wenn der Mieter dem Vermieter den Zugang zum Mietgegenstand gemäß Artikel 2.11 nicht gewährt, ist der Mieter verpflichtet, nach Absprache mit dem Vermieter den Mietgegenstand in einer Entfernung von maximal 5 Metern vom Dienstfahrzeug des Vermieters zu transportieren. Wenn der Mietgegenstand nicht in der angegebenen Entfernung vom Servicefahrzeug transportiert wird, haftet der Vermieter nicht für die Nichtausführung oder schlechte Qualität der erbrachten Dienstleistungen.

2.13. Für den Fall, dass der Mieter dem Vermieter die Bedingungen für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, ist der Mieter verpflichtet, sowohl die nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen als auch den Preis der erbrachten Zusatzleistungen einschließlich der damit verbundenen außergewöhnlichen Kosten zu bezahlen.

2.14. Der Mieter ist verpflichtet, so zu handeln, dass dem Mietgegenstand kein Schaden entsteht und haftet gegenüber dem Vermieter für die gesamte Dauer seiner Nutzung, unabhängig von Verschulden und Ursache (einschließlich Fällen durch Dritte oder Fälle höherer Gewalt) für den Untergang, Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes zwischen der Bereitstellung und der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietgegenstandes an den Vermieter. Der Mieter haftet jedoch nicht für Mängel, die am Gegenstand des Werkes infolge eines Mangels des Materials des Mietgegenstandes verursacht werden.

2.15. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt vor Diebstahl und Beschädigung durch eine angemessene Sicherung zu schützen: ein Seil oder eine Kette mit einem Mindestquerschnitt von 1 cm und seine Verriegelung mit einem Sicherheitsvorhängeschloss mit einem Bügel mit einem Durchmesser von mindestens 12 mm. Die Griffe von mobilen Geräten und der feste Teil, an dem die tragbaren Geräte verankert werden, müssen so beschaffen sein, dass sie nur mit roher Gewalt überwunden werden können. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass ein mobiles Gerät, das nicht unter den oben genannten Bedingungen gesichert ist, nicht durch die Mobiliarversicherung des Vermieters gedeckt ist, was bedeutet, dass der Vermieter keine Versicherungsleistungen beanspruchen kann.

2.16. Im Falle einer Beschädigung des Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter alle Kosten zu erstatten, die mit der Reparatur der beschädigten Gegenstände verbunden sind, einschließlich der Nebenkosten. Das Recht auf Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.

2.17. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Mietgegenstandes in einer Weise, dass die Reparaturkosten 60 % des aktuellen Kaufpreises des Mietgegenstandes übersteigen würden, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter einen Geldbetrag in Höhe des aktuellen Kaufpreises des verlorenen, zerstörten oder zerstörten Mietgegenstandes zu zahlen. in einem solchen Ausmaß der Schädigung.

2.18. Dem Mieter sind keine Servicearbeiten, Reparaturen oder sonstige Eingriffe (Bohren, Nieten etc.) oder sonstige unerlaubte Änderungen gegenüber dem Zustand, in dem die Mietsache übergeben wurde, gestattet. Kennzeichnungsschilder und Tafeln dürfen nicht vom Mietobjekt entfernt werden, ihre Lesbarkeit darf nicht behindert werden (Kleben, Abdecken usw.).

2.19. Der Mieter ist verpflichtet, festgestellte Mängel am Mietgegenstand oder Mängel der vereinbarten Leistungen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, der diese Mängel beseitigen wird. Geringfügige Mängel können vom Mieter auf eigene Kosten im Einvernehmen beider Vertragsparteien selbst behoben werden.

2.20. Nimmt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen am Mietgegenstand vor, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine etwaige Wertminderung des Leasinggegenstandes oder die mit deren Entfernung verbundenen Kosten zu ersetzen. Jede Wertsteigerung des Mietgegenstandes, die sich aus Änderungen ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ergibt, kommt dem Vermieter zugute, ohne dass dem Mieter ein Anspruch auf Aufwendungsersatz zusteht.

2.21. Der Mieter darf nicht zulassen, dass Fremdstoffe (wie z.B. Öle, Farben, schwermetallhaltige Stoffe, Gifte etc.) in die Fäkalientanks geschüttet oder geworfen werden. Diese Stoffe können wiederum Probleme in der Kläranlage verursachen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter alle Mehrkosten zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Entfernung dieser Stoffe entstehen.

2.22. Der Mieter ist verpflichtet, den Schaden oder Verlust unverzüglich der örtlichen Dienststelle der Polizei in Österreich zu melden und den Anweisungen der Polizei in Österreich und des Vermieters Folge zu leisten.

2.23. Bei der Anzeige des Diebstahls bei der Polizei in Österreich muss der Mieter ein offizielles Protokoll über die Abgabe einer Erklärung oder ein Protokoll über eine Strafanzeige mit einer Beschreibung der tatsächlichen Sicherheit des mobilen Geräts zum Zeitpunkt des Diebstahls vorlegen. Dieses Dokument wird dann unverzüglich an den Vermieter übermittelt. Bei unterlassener Anzeige des Verlustes/Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, den Preis des Mietgegenstandes in voller Höhe gemäß der gültigen Preisliste des Vermieters zu zahlen.

2.24. Der Mieter kann das Mietobjekt nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter mit einem eigenen Schloss versehen. Der Mietgegenstand kann mit einem Schloss ausgestattet werden, das dem Mieter vom Vermieter geliehen wird.

2.25. Alle Dokumente gelten am Tag ihrer Zustellung an den Empfänger oder mit Ablauf der Abholfrist für die Hinterlegung der Sendung bei der zuständigen Postfiliale als zugestellt. Verweigert der Empfänger die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks, so gilt das Schriftstück an dem Tag als zugestellt, an dem der Empfang verweigert wurde.

2.26. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass Verweise auf die vom Vermieter erbrachten Dienstleistungen zu Werbezwecken verwendet werden. Mieter verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der Bedingungen für die erbrachten Dienstleistungen zu wahren.

3. Übergabe des Mietgegenstandes

3.1. Der Vermieter hat den Mietgegenstand auf eigene Kosten in einwandfreiem Zustand zu liefern und instand zu halten. Das Gerät kann verwendet werden, aber immer in einem Zustand, der für den normalen Gebrauch geeignet ist.

3.2. Der Mietgegenstand darf dem Mieter nur aufgrund eines schriftlichen Auftrages übergeben werden, der vom Vermieter angenommen und schriftlich bestätigt wurde. Jede andere Bestellung (mündlich, telefonisch, SMS usw.) muss immer schriftlich vom Vermieter bestätigt werden.

3.3. Detaillierte Bedingungen für die Vermietung und andere Dienstleistungen sind in der Bestellung angegeben. Die Mindestangaben in der Bestellung sind: Preis, Fälligkeit, Rechnungsinformationen, Ansprechpartner, Datum und Ort der Installation.

3.4. Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter am Bestimmungsort erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines Lieferscheins, der von einer zur Ausführung dieser Aufgaben befugten Person unterzeichnet ist.

3.5. Vor der Übernahme ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache zu besichtigen und etwaige Mängel an Ort und Stelle festzuhalten. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

3.6. Der Mieter ist verpflichtet, die Gebäude, die der Vermieter zur Anlieferung durch eine Spedition überlässt, unverzüglich nach dem Transport zum Bestimmungsort zu untersuchen und etwaige Mängel schriftlich zu dokumentieren. Werden etwaige Mängel und Schäden nicht schriftlich dokumentiert und ist deren Entstehung nicht nachweislich durch den Transport verursacht, werden alle Reparaturen dem Mieter in Rechnung gestellt

3.7. Für den Fall, dass der Mieter dem Vermieter die Bedingungen für die Anlieferung und den Umzug nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die Wartezeiten der Transport- und Handhabungsgeräte, die nicht beförderte Lieferung oder Entfernung und die mit der zusätzlichen Anlieferung oder dem Umzug verbundenen Kosten zu erstatten.

3.8. Für den Fall, dass der Mieter die Ein- oder Ausfuhr der Mietsache organisiert, haftet der Vermieter nicht für die verspätete Anlieferung oder Abfuhr der Mietsache und der Mieter verpflichtet sich, für eine fachgerechte Be- und Entladung der Mietsache zu sorgen. Etwaige Kosten, die im Zusammenhang mit einer unsachgemäßen Behandlung des Mietgegenstandes entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

3.9. Die Lieferzeit verlängert sich bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.

4. Miete & Rechnungsstellung

4.1. Die Mietzeit beginnt gemäß der bestätigten Bestellung und endet mit dem Datum, das für jede in der folgenden Bestimmung beschriebene Mietart angegeben ist.

4.2. Die Konstruktion der Berechnung des Preises für Miete und andere Dienstleistungen ist für die einzelnen Mietarten in den nachstehenden spezifischen Bestimmungen festgelegt.

4.3. Der Mietzins wird nicht für die Tage berechnet, an denen der Mietgegenstand beim Mieter platziert wird, wenn diese Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn liegen. Darüber hinaus wird der Mietzins nicht für die Tage berechnet, an denen der Mietgegenstand nach Ablauf des vereinbarten Kündigungstermins beim Mieter verbleibt Miete. (Sofern nicht anders angegeben). Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete auch für den Zeitraum zu zahlen, in dem der Mietgegenstand aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, außer Betrieb ist.

4.4. Der Vermieter übersendet dem Mieter einen Steuerbeleg, der nach dem Umsatzsteuergesetz ausgestellt wurde. Der Mieter leistet Zahlungen per bargeldloser Überweisung auf das Konto des Vermieters auf der Grundlage der erhaltenen Steuerbelege, die mit einer Nummer gekennzeichnet sind. Diese Zahl wird vom Mandanten als variables Symbol verwendet. Der Mieter nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn das variable Symbol vom Mieter während der Zahlung nicht korrekt eingegeben wird, es seitens des Vermieters nicht möglich ist, die Zahlung korrekt abzugleichen. Der Steuerbeleg gilt an dem Tag als bezahlt, an dem der Betrag dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wird.

4.5. Die Fälligkeitsfrist beträgt 14 Tage ab dem Ausstellungsdatum des Steuerbelegs. Ein abweichender Fälligkeitstermin muss vom Vermieter in der Bestellung schriftlich bestätigt werden.

4.6. Der Vermieter hat das Recht, vom Mieter die Zahlung in Form einer Kaution zu verlangen.

4.7. Bei Zahlungsverzug ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter Zinsen in Höhe von 0,05 % des ausstehenden Betrages für jeden Tag des Verzugs zu zahlen. Der Mieter ist verpflichtet, alle Kosten des Vermieters zu tragen, die mit der Beitreibung seiner Forderungen gegen den Mieter verbunden sind.

4.8. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter berechtigt ist, ohne Zustimmung des Mieters mit einer Forderung des Mieters gegen den Vermieter aufzurechnen. Der Vermieter ist berechtigt, eine etwaige überfällige Forderung ohne Zustimmung des Mieters an einen Dritten abzutreten.

4.9. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Höhe der vereinbarten Raten in irgendeiner Weise zu ändern, zu verrechnen oder in abweichenden Fälligkeitsterminen zu zahlen. Der Mieter ist verpflichtet, die Unmöglichkeit der Erfüllung seiner Verpflichtungen rechtzeitig anzuzeigen. Diese Tatsache hat jedoch keinen Einfluss auf die Verhängung von Strafen durch den Vermieter.

4.10. Der Vermieter ist berechtigt, die Miete anzupassen, wenn auf der Grundlage des Gesetzes während der Vertragslaufzeit neue Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit dem Mietgegenstand eingeführt werden. Der Vermieter wird den Mieter vorab über solche Änderungen informieren.

4.11. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über die wichtigen Änderungen, die Auswirkungen auf die bestehende die Bedingungen des Mietverhältnisses, insbesondere die Änderung des Bestimmungsortes des Mietvertrags oder seiner Verkehrsanbindung.

4.12. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Änderungen seiner Identifikationsmerkmale, d.h. insbesondere Firmenname, Sitz, Handelsregisternummer, Wechsel der Geschäftsführer usw., Auflösung der Gesellschaft, Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft, Eintritt in ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren usw., unverzüglich mitzuteilen.

4.13. Der Vermieter ist berechtigt, die Bankverbindung in Form einer Änderung der Rechnung oder durch schriftliche Mitteilung an den Mieter zu ändern.

4.14. Als Tag der steuerpflichtigen Lieferung gilt:

4.14.1. Im Falle eines langfristigen Mietvertrags, d.h. mit einer Dauer von mehr als vier Wochen (bei dem das Datum der Beendigung unbekannt ist, d.h. es handelt sich um eine Teilleistung), wird der Steuerbeleg am letzten Kalendertag des jeweiligen Monats ausgestellt.

4.14.2. Im Falle der Beendigung eines kurzfristigen Mietverhältnisses gilt der letzte Kalendertag des Mietverhältnisses als Datum der steuerpflichtigen Leistung.

5. Beendigung des Mietverhältnisses

5.1. Das als Enddatum für Langzeitmieten angegebene Datum ist nur ein Richtwert. Der Mietpreis wird nach tatsächlicher Mietdauer berechnet, auch nach diesem Datum, bis der Mieter den Mietvertrag schriftlich durch Kündigung beendet. Der Mieter ist verpflichtet, das Ende des Mietverhältnisses mindestens 7 Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen, bei Containern beträgt diese Frist 14 Tage. Bei Kurzzeitvermietungen ist das Enddatum bindend, sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist.

5.2. Wenn der Mieter den Vermieter nicht innerhalb der in Punkt 5.1. genannten Frist über die Beendigung des Mietverhältnisses informiert, können etwaige Reklamationen bezüglich des Datums der Beendigung des Mietverhältnisses nicht berücksichtigt werden und dem Mieter wird weiterhin die Miete in der vereinbarten Höhe in Rechnung gestellt.

5.3. Wenn es nicht möglich ist, den Mietgegenstand zu entfernen, bleiben der Mietvertrag und die Haftung des Mieters für den Mietgegenstand bis zu dem Zeitpunkt bestehen, zu dem es möglich ist, den Mietgegenstand zu entfernen. Der Vermieter verpflichtet sich, diese so schnell wie möglich durchzuführen.

5.4. Der Mieter ist verpflichtet, eine zur Unterzeichnung der Übergabedokumente bevollmächtigte Person bei Beendigung des Mietverhältnisses am Ort der Übernahme des Mietgegenstandes und zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass sich weder der Mieter noch sein Vertreter zum vereinbarten Zeitpunkt am Ort der Beendigung des Mietverhältnisses befinden und daher die Beendigung des Mietverhältnisses der Produkte nicht durch Unterzeichnung des Protokolls über die Rückgabe (Rückgabe) bestätigen, übernimmt der Mieter die Verantwortung für alle während der Mietzeit festgestellten Schäden am Mietgegenstand in voller Höhe und ist verpflichtet, diese an den Vermieter zu zahlen. Für den Fall, dass der Mieter sich weigert, das Rückgabeprotokoll (Rückgabe) zu unterzeichnen, ist der Vermieter berechtigt, einen Zeugen zur Übergabe des Mietgegenstandes einzuladen und eine Bestandsaufnahme der Mängel und Schäden vorzunehmen, der die Richtigkeit des Übergabeprotokolls am Ende des Mietverhältnisses mit seiner Unterschrift bestätigt. In diesem Fall werden die Einwendungen des Mieters nicht berücksichtigt.

5.5. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag sofort zu kündigen, wenn er den Mietgegenstand gefährdet sieht oder wenn der Mieter mit der Zahlung der erbrachten Leistungen in Verzug ist. In einem solchen Fall verzichtet der Mieter auf jeden Anspruch auf Ersatz von Schäden, die durch die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses entstehen.

5.6. Im Falle einer solchen vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter alle durch die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses entstandenen Kosten zu erstatten und den Mietgegenstand an den Vermieter zurückzugeben. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht zurück, ist der Vermieter berechtigt, ihn zurückzunehmen oder Maßnahmen zu ergreifen, die zur Rückgabe führen. Die Kosten für die Entfernung des Mietgegenstandes trägt der Mieter. Für den Fall, dass der Mietgegenstand nicht gemäß den Anweisungen des Vermieters zurückgegeben wurde, ist der Mieter verpflichtet, dem Vertreter des Vermieters die Besichtigung der vom Mieter als Eigentümer, Mieter oder Untermieter genutzten Räumlichkeiten zu gestatten, in denen der Mietgegenstand untergebracht werden konnte.

5.7. Bei vorzeitiger Beendigung eines langfristigen Mietverhältnisses ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die zum Nachteil des Vermieters entstandene Mietdifferenz – also die Differenz zwischen dem ermäßigten Tarif und dem Basistarif (gemäß der gültigen Mietpreisliste) – in Rechnung zu stellen.

5.8. Vor der Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand zu räumen und sein gesamtes Eigentum oder das Eigentum Dritter zu entfernen. Der Mieter nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass alle im Mietgegenstand zurückgelassenen Gegenstände vom Vermieter entfernt werden und die damit verbundenen Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden, was das Recht des Vermieters auf Ersatz von Schäden unberührt lässt, die in der Liquidation oder Verwahrung von Gegenständen bestehen, die Dritten gehören.

5.9. Im Falle der Zerstörung oder des Diebstahls des Mietgegenstandes endet der Mietvertrag am Tag der Entscheidung des Vermieters über die Unreparierbarkeit oder aufgrund des Diebstahlberichts der Polizei in Österreich.

5.10. Wenn der Mieter beschließt, eine bestätigte Bestellung von Dienstleistungen für den Vermieter zu stornieren und dem Vermieter die schriftliche Stornierung dieser verbindlichen Bestellung nicht spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Installationstermin zustellt, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die volle Miete und alle entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der stornierten Bestellung in Rechnung zu stellen.

Leasing - Besondere Bestimmungen

6. Toiletten und Sanitäranlagen

6.1. Die Regelfrist für die Durchführung von Servicearbeiten zum Thema Miete beträgt eine Woche, sofern die Vertragsparteien im Auftrag nichts anderes vereinbart haben. Der Service für kurzfristige Veranstaltungen ist im Mietpreis enthalten und wird bei Rückgabe des Mietgegenstandes erbracht. Zusatzleistungen / Zwischenleistungen für kurzfristige Veranstaltungen müssen vor Durchführung der Veranstaltung zwischen dem Vermieter und dem Mieter schriftlich vereinbart werden und werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

6.2. Der Service wird in der Regel an Werktagen durchgeführt. Der konkrete Termin der Servicearbeiten wird vom Vermieter festgelegt. Im Falle einer Dienstleistung einmal pro Woche hat der Vermieter einen beliebigen Arbeitstag in der jeweiligen Woche, um diese Dienstleistung durchzuführen. Die Servicetage können von Woche zu Woche variieren. Dienstleistungen, die nicht an Werktagen erbracht werden, können auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Ansprechpartner des Mieters erbracht werden.

6.3. Die Preise für Dienstleistungen beinhalten nur die im Leistungsverzeichnis ausdrücklich genannten Punkte, sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist.

6.4. Der Preis für die Anmietung eines Mietobjekts wird festgelegt durch:

6.4.1. Bei Langzeitmietabrechnung beträgt die Mindestmietdauer 28 Tage (Abrechnung 4 Wochen). Bei jeder kürzeren Anmietung wird der Preis nach den Kurzzeitmietpreisen berechnet (sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist).

6.4.2. Im Falle eines langfristigen Mietvertrags (mit einer Laufzeit von mehr als 4 Rechnungswochen und gleichzeitig ist das Datum des Endes des Mietvertrags unbekannt) wird die Miete für jeden Kalendertag (d.h. Montag bis Sonntag) berechnet.

6.4.3. Der Wochenmietpreis wird anteilig für eine unvollendete Woche berechnet. Ebenso wird der monatliche Mietpreis anteilig aus dem monatlichen Preis nach den tatsächlichen Miettagen berechnet.

6.4.4. Der Preis für die Kurzzeitvermietung wird für eine bestimmte Veranstaltung festgelegt.

6.4.5. Der Service von mobilen Toiletten und Sanitäranlagen umfasst: Pumpen, Entfernen und Entsorgen von Abfällen in der Kläranlage gemäß den geltenden Umweltvorschriften, allgemeine Reinigung der Toilette von innen und außen, Nachfüllen von chemischer Lösung, Toilettenpapier, Parfüm. Wenn die Art der Toilette Es ist mit anderen hygienischen Einrichtungen ausgestattet, es beinhaltet auch einen Service zum Nachfüllen des Wassertanks des Waschbeckens und Hygienehandtücher und Flüssigseife. Sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist.

7. Mobile Zäune und Absperrungen

7.1. Wenn der Mieter beim Transport des Mietgegenstandes zum Bestimmungsort für den Umgang mit Zäunen/Absperrungen sorgt, ist er verpflichtet, auf eigene Kosten entweder geschultes Personal oder geeignete Handhabungsgeräte mit Bedienern bereitzustellen.

7.2. Am Ende des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand an einem vereinbarten Ort zu deponieren, der mit einem LKW über 3,5 mit einem Anhänger erreichbar ist. Eventuelle Bearbeitungskosten während des Umzugs werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist.

7.3. Die Preise für Dienstleistungen beinhalten nur die im Leistungsverzeichnis ausdrücklich genannten Punkte, sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist.

7.4. Im Mietpreis ist die Miete enthalten. Transport, Lagerhandling, Auf- und Abbau werden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

7.4.1. Bei Langzeitmietabrechnung beträgt die Mindestmietdauer 28 Tage (Abrechnung 4 Wochen). Bei jeder kürzeren Anmietung wird der Preis nach den Kurzzeitmietpreisen berechnet (sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist).

7.4.2. Im Falle eines langfristigen Mietvertrags (mit einer Laufzeit von mehr als 4 Rechnungswochen und gleichzeitig ist das Datum des Endes des Mietvertrags unbekannt) wird die Miete für jeden Kalendertag (d.h. Montag bis Sonntag) berechnet.

7.4.3. Der Preis für die Kurzzeitvermietung wird für eine bestimmte Veranstaltung festgelegt.

8. Container

8.1. Die Anlieferung und der Transport des Mietgegenstandes zum/vom Bestimmungsort wird vom Vermieter sichergestellt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung und Rückgabe des Mietgegenstandes, insbesondere die Kosten für den Transport des Mietgegenstandes zum Bestimmungsort und zurück zum Sitz oder zum Sitz des Vermieters, Kranumschlag, eventuelle Montage und Demontage sowie Endreinigung der Container, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

8.2. Der Mieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass die Fläche am Bestimmungsort zum Entladen bzw. Beladen von Containern bereitsteht.

8.3. Erfolgt der Transport des Mietgegenstandes vom Lager zum Bestimmungsort durch den Vermieter mit einem Fahrzeug ohne Hydraulikkran am Fahrzeug, ist der Mieter verpflichtet, am Bestimmungsort auf eigene Kosten ein geeignetes Handhabungsgerät (Kran) einschließlich der zur Bedienung entsprechenden Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter teilt dem Mieter spätestens 7 Werktage vor der eigentlichen Installation den Tag und die Uhrzeit der Installation mit. Bei der Montage mehrerer Behälter hat der Mieter eine geeignete Handhabungsvorrichtung für diese Montage bereitzustellen, einschließlich des Bedieners, siehe oben.

8.4. Der Mieter ist verpflichtet, für den elektrischen Anschluss des Mietgegenstandes eine elektrisch qualifizierte Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, die als einzige den elektrischen Anschluss des mobilen Wohnmoduls im Namen des Mieters vornehmen darf. Die Verkabelung des Moduls ist für den Anschluss an das 3x230 V/400 V-Verteilnetz ausgelegt (3x Phasenleiter L1, L2, L3; Neutralleiter N und Schutzleiter Pe). Der Anschluss muss mit einem Kabel mit einem Mindestleiterquerschnitt von 4mm2 und ausreichendem Schutz dieses Kabels (in der Regel 3x16A) erfolgen. Dieses Kabel muss den Bedingungen äußerer Einflüsse entsprechen, die an dem Ort auftreten, an dem es verlegt werden soll. Insbesondere muss das Kabel durch seine Lage oder einen ausreichenden mechanischen Schutz vor mechanischer Beschädigung geschützt werden. Die Installation des Wohnmoduls erfolgt über das Zuleitungskabel in der Installationsdose WK 100 (bzw. Abox oder Hensel), die in der Regel.

In der Regel befindet er sich in der Nähe des Schaltschranks der Inneninstallation. Bei der Bestückung des Moduls mit einem CV16-Außenanschlussstecker (CV32) wird an diesen Stecker ein Versorgungskabel mit dem entsprechenden Gegenstück (CZ16, CZ32) angeschlossen. Jedes Modul muss ordnungsgemäß geerdet sein. Die Erdung erfolgt in der Regel durch einen Staberdungsstab oder durch Anschluss an einen vorhandenen Erdungsstab (Erdung einer Bauschalttafel etc.). Bei einer Mietdauer von mehr als 6 Monaten ist der Mieter verpflichtet, auf eigene Kosten für eine elektrische Inspektion des gemieteten Containers zu sorgen, auch mehrmals während einer Mietdauer von mehr als 6 Monaten.

8.5. Bei einem Modul, das mit einer Verkabelung ausgestattet ist, ist es nicht erlaubt, ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters in die interne Verkabelung einzugreifen. Der Mieter ist verpflichtet, die routinemäßige Wartung und den Austausch der Lampenröhren auf eigene Kosten durchzuführen und dabei die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Es ist nicht erlaubt, Löcher in die Wände, den Boden und die Decke des Moduls zu bohren oder Gegenstände hinein zu schrauben oder zu hämmern. Es ist verboten, die elektrische Heizung während des Betriebs mit irgendetwas zu bedecken, sie zum Trocknen von Kleidung usw. zu verwenden. Wenn Sie Gegenstände in der Nähe des el. Es muss ein Mindestsicherheitsabstand eingehalten werden.

8.6. Es ist nicht erlaubt, in die tragende Struktur des Containers einzugreifen. Das Dach des Containers darf in keiner Weise beladen werden (es ist nicht für die Lagerung von Material vorgesehen). Der Container darf nicht Teil des Gebäudes sein und muss am Ende des Mietverhältnisses abnehmbar sein.

8.7. Bei längerer Nutzung der Module ist der Mieter verpflichtet, das Dach auf eigene Kosten zu überprüfen oder zu reinigen, einschließlich der Regenfallrohre, die sich in den Ecken des Moduls befinden.

8.8. Bei Sanitärmodulen wird der Wasseranschluss durch eine 3/4"-Schnellkupplung und der Anschluss an die Kanalisation durch ein HT-Rohr DN 100 mm gelöst (Abmessungen gelten für die Norm). Mit diesen Modulen darf der Boiler oder Durchlauferhitzer erst elektrisch angeschlossen werden, nachdem er mit Wasser befüllt (unter Druck gesetzt) wurde!

8.9. Bei Sanitärmodulen ist es notwendig, die Geräte in den Wintermonaten oder bei Außentemperaturen unter 0°C vor dem Einfrieren zu schützen (der Mieter darf die Beheizung des Containers nicht einstellen und ihn während der gesamten Mietdauer und am Ende des Containers nicht vom Stromnetz trennen, bevor der Container physisch vom Vermieter übernommen wird. Vor der Rückgabe des Moduls aus der Miete ist es notwendig, das Wasser aus dem Kessel und der Wasserverteilung abzulassen. Die Wände und der Boden (PVC) des Moduls können mit allen gängigen Reinigungs- und Schutzmitteln behandelt werden, die vom Hersteller der einzelnen Oberflächenmaterialien vorgegeben werden. Es ist jedoch nicht erlaubt, anorganische Lösungsmittel usw. zu verwenden.

8.10. Miete:

8.10.1. Die Mindestdauer der Langzeitmiete beträgt 30 Tage (Abrechnungsmonat). Für jede kürzere Anmietung wird der Preis wie für eine volle Monatsmiete berechnet.

8.10.2. Bei langfristigen Ereignissen auf unbestimmte Zeit (bei denen das Datum der Kündigung nicht bekannt ist, d.h. es handelt sich um eine Teilleistung) wird die Miete monatlich auf der Grundlage des Steuerbelegs des Vermieters gezahlt. Als Datum der steuerpflichtigen Lieferung gilt der letzte Kalendertag eines jeden Monats.

8.10.3. Der Preis für die Kurzzeitvermietung (Mietdauer kürzer als 30 Tage) wird für eine bestimmte Veranstaltung festgelegt.

9. Zelte und Partyservice

9.1. Der Mietgegenstand kann unter folgenden meteorologischen Bedingungen betrieben werden:

9.1.1. Großraumzelte mit Satteldach - Windstärke bis 72 km/h, Umgebungstemperatur muss im Bereich von -30 bis +70 °C liegen, die Höhe der Regensäule darf max. 50 mm betragen und das Zeltdach muss schneefrei sein.

9.1.2. Pagodenzelte - Windstärke bis 36 km/h, Umgebungstemperatur muss im Bereich von -30 bis +50 °C liegen, die Höhe der Wassersäule des Regens darf max. 50 mm betragen und das Dach des Zeltes muss schneefrei sein.

9.1.3. Scherenzelte - Windstärke bis 25 km/h, Umgebungstemperatur muss im Bereich von -20 bis +40 °C liegen, die Höhe der Wassersäule des Regens darf max. 40 mm betragen und das Dach des Zeltes muss schneefrei sein.

9.1.4. Während der Schneefallzeit ist der Mieter verpflichtet, den fallenden Schnee sofort zu entfernen oder das Zelt für alle Arten von Zelten ausreichend zu heizen.

9.1.5. Wird eine der oben genannten Bedingungen überschritten oder nicht erfüllt, ist eine Nutzung des Mietgegenstandes nicht möglich und der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer dieser widrigen Wetterbedingungen jegliche Nutzung des Mietgegenstandes zu untersagen. Bei starkem Wind, der sich der angegebenen Grenze nähert oder diese überschreitet, ist der Mieter verpflichtet, die Großraumzelte und Pagodenzelte vollständig abzudecken, um das Eindringen von Wind in das Zelt zu verhindern, und im Falle von Scherenzelten, die seitlichen Planen des Zeltes zu entfernen, um den Wind durch die Zeltstruktur hindurchzulassen. Außerdem müssen die Zelte richtig verankert sein. Der Mieter ist für die Art der Verankerung verantwortlich. Bei Überschreitung der oben genannten meteorologischen Bedingungen haftet der Mieter für Schäden, die am Mietgegenstand verursacht werden, sowie für Schäden, die an Sachen entstehen, die sich innerhalb des Werkgegenstandes oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Nutzungsbedingungen und Überschreitung der oben genannten meteorologischen Bedingungen haftet der Vermieter nicht für Schäden, die durch den Mietgegenstand am Eigentum und an der Gesundheit von Personen verursacht werden.

9.1.6. Der Mieter haftet immer für Schäden, die durch die Nutzung des Mietgegenstandes unter den oben genannten meteorologischen Bedingungen verursacht werden, unabhängig vom konkreten weiteren Verschulden des Schadens gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages.

9.1.7. Während der Schneefallzeit ist der Mieter verpflichtet, den fallenden Schnee sofort zu entfernen oder das Zelt ausreichend zu heizen. Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen haftet der Vermieter nicht für Schäden, die dem Gegenstand des Werkes zugefügt werden, oder für Schäden, die der Gegenstand des Mietvertrags am Eigentum und an der Gesundheit von Personen verursachen würde. Gleichzeitig ist der Mieter verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Beschädigung des Mietgegenstandes zu verhindern. Wird die Mietsache während der Nutzung durch den Mieter in irgendeiner Weise beschädigt, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den entstandenen Schaden zu ersetzen.

9.1.8. Handelt es sich bei dem Gegenstand des Mietverhältnisses um ein Partyzelt oder Pagodenzelt mit großer Kapazität und möchte der Mieter dieses auf eigenen Wunsch ohne vollständige Verkleidung übernehmen, übernimmt der Mieter die volle Verantwortung für diesen Umstand und ist im Falle ungünstiger Bedingungen und Beschädigung oder Zerstörung des Arbeitsgegenstandes verpflichtet, dem Vermieter den entstandenen Schaden zu ersetzen.

9.2. Die Preise für Dienstleistungen beinhalten nur die im Leistungsverzeichnis ausdrücklich genannten Punkte, sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist.

9.3. Der Preis für die Anmietung von Zelten beinhaltet nur die Miete. Transport, Lagerhandling, Auf- und Abbau werden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

9.4. Miete:

9.4.1. Bei Langzeitmietabrechnung beträgt die Mindestmietdauer 28 Tage (Abrechnung 4 Wochen). Bei jeder kürzeren Anmietung wird der Preis nach den Kurzzeitmietpreisen berechnet (sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist).

9.4.2. Bei einem langfristigen Mietvertrag (Dauer von mehr als 4 Rechnungswochen, und gleichzeitig ist das Datum der Beendigung des Mietverhältnisses unbekannt) wird die Miete für jeden Kalendertag (Montag bis Sonntag) berechnet.

9.4.3. Der Preis für die Kurzzeitvermietung wird für eine bestimmte Veranstaltung festgelegt.

Verkauf von Waren und Vermögenswerten

10. Eigentum

Das Eigentum an der Kaufsache geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer vom Verkäufer auf den Käufer über. Der Verkaufspreis umfasst nur die im Text des Kaufvertrags oder im Text der Kaufvertragsnotiz ausdrücklich genannten Gegenstände. Diese Bestimmung gilt auch für Nebenkosten - wenn einige von ihnen nicht angegeben sind, wird davon ausgegangen, dass sie vom Käufer getragen werden, wenn im Vertrag nichts anderes angegeben ist.

11. Fakturierung

11.1. Der Verkäufer stellt dem Käufer eine Steuerbescheinigung aus und sendet sie an ihn. Der Steuerbeleg wird in Übereinstimmung mit dem Umsatzsteuergesetz ausgestellt.

11.2. Der Verkäufer hat das Recht, vom Käufer die Zahlung in Form einer Anzahlung zu verlangen.

11.3. Die reguläre Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab dem Ausstellungsdatum des Steuerbelegs. In besonderen Fällen gilt eine verkürzte Zahlungsfrist und wie zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart. Eine abweichende Laufzeit muss schriftlich bestätigt und im Kaufvertrag angegeben werden.

11.4. Der Steuerbeleg gilt als bezahlt am Tag, an dem der Betrag dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird.

11.5. Im Falle von Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer Zinsen in Höhe von 0,05 % des ausstehenden Betrags für jeden Tag des Verzugs zu zahlen.

11.6. Bei nicht standardmäßigen Aufträgen kann die Art und Weise der Rechnungsstellung durch eine gesonderte Vereinbarung geregelt werden.

Widerrufsbelehrung

1. Im Falle des Rücktritts vom Auftrag durch den Auftraggeber innerhalb der Frist Innerhalb von 30 Tagen vor dem Datum der Auftragserfüllung ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des in der Bestellung angegebenen Gesamtpreises an JOHNNY SERVIS GmbH. zu zahlen.

2. Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden am Tag der Auftragserfüllung ist der Kunde verpflichtet, an JOHNNY SERVIS GmbH. eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des in der Bestellung angegebenen Gesamtpreises zu zahlen

3. Wenn der Kunde beschließt, von der Bestellung zurückzutreten, ist er verpflichtet die JOHNNY SERVIS GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren über diese Tatsache an seine Kontaktadresse für Korrespondenz oder E-Mail-Adresse.

4. Alle oben genannten Vertragsstrafen für den Rücktritt des Kunden von einem Auftrag sind am Tag des Eingangs der schriftlichen Mitteilung zu zahlen beim Widerruf.

Schlussbestimmungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die durch sie geregelten Rechtsbeziehungen richten sich nach dem österreichischen Gesetz, insbesondere dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in seiner jeweils gültigen Fassung, auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Bestimmungen enthalten, die diese Rechtsbeziehungen regeln.

2. Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den Rahmen dieser Geschäftsbedingungen oder über den Rahmen des bestätigten Auftrages hinausgehen, sind unverbindlich.

3. Der Vermieter und der Mieter, die gleichzeitig einen gegenseitigen Handelsvertrag oder eine Vereinbarung abschließen, unterliegen ab dem 1. Januar 2024 österreichischem Recht. Alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten werden vor dem Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreichs gemäß deren Statuten durch einen vom Präsidenten des Schiedsgerichts ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden.

4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf www.johnnyservis.at verfügbar.

5. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2024 und bleiben in Kraft, bis sie einseitig vom Vermieter geändert oder ersetzt werden.